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Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen
Zielgruppe sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne.
Förderanträge entsprechender Einrichtungen, die sich im Landkreis Goslar befinden und bis zu 8000 Euro Fördervolumen haben, können bis zum 31. Oktober 2020 direkt beim Regionalverband Harz eingereicht werden. Hier geht es zum Formular und weiteren Informationen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden.
„Mit diesem Programm fördern wir jene, die durch das Raster der laufenden Programme fallen. Wir alle sehen, dass gerade kleine Einrichtungen und Vereine in existenzieller Not sind. Fixe Kosten laufen weiter. Viele Kulturschaffende haben Kurzarbeit beantragt. Wir alle wissen, dass wir von Normalität noch sehr, sehr weit entfernt sind“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Wir wissen, dass die Not der Kultureinrichtungen groß ist. Ziel ist es, die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen zu erhalten.“ Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.
Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt.
Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link: