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Corona-Sonderprogramm für kommunale Kultureinrichtungen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Ziel der Förderung ist es, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in Niedersachsen zu erhalten. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Einrichtungen in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 in der laufenden Geschäftstätigkeit ein Defizit von mindestens 60.000,00 Euro erwirtschaftet haben. Es kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 50 Prozent des Defizits gewährt werden. Anträge müssen per Post an das MWK gerichtet werden. Die Antragsfrist endet am 9. November 2022. Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragsstellung stehen auf der MWK-Homepage unter diesem Link zum Download zur Verfügung. N. B.