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Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen und urbanen, strukturschwachen Räumen
Das IMPULS-Förderprogramm richtet sich an Amateurmusikvereine, die ihren Sitz in Kommunen mit maximal 35.000 Einwohnern haben.
Das Musikensemble muss bereits seit mehreren Jahren regelmäßig geprobt oder andere Vereinstätigkeiten ausgeübt haben. Neugründungen oder Ausgründungen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie ihre Aktivitäten in den beiden letzten Jahren vor Antragstellung und ihre weiterführenden Planungen nachvollziehbar darlegen.
Gefördert werden beispielsweise Aktionen zur Mitgliedergewinnung, Digitalisierung und die Anschaffung mobiler Luftfilter.
Der Antrag für ein Projekt kann laufend online gestellt werden. Es werden Einzelmaßnahmen in Höhe von 2.500 – 20.000 € gefördert. Die Förderquote liegt dabei bei 70 %.
Das Projektteam des IMPULS-Förderprogramms bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung unter der Hotline 07425 32 88 06 80. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 10 bis 20 Uhr. E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de N. B.