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Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Forschung und Vermittlung in ganz Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat das neue Förderprogramm „Pro*Niedersachsen“ ab 01.10.2023 an den Start gebracht. Nichtstaatliche Einrichtungen, die ihre Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich machen oder im Zuge des Förderprogramms zugänglich machen wollen, können in Kooperation mit Hochschulen oder anderen staatlichen Forschungseinrichtungen Anträge im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur einreichen. Die Projekte können für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten mit einem Mittelvolumen von maximal 100.000 Euro gefördert werden. Antragsstichtag ist der 15. Dezember 2022. Für weitere Informationen: Programmausschreibung N. B.