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Bereits im Jahr 1992 hatten die Landkreise der Harzregion den Verein Naturpark Harz gegründet. Dieser ging 1995 mit dem Harzer Kulturverein und dem ebenfalls 1992 gegründeten Regionalverband Harz e. V. im neuen Regionalverband Harz auf. Mit der Vereinsgründung erklärten die Landkreise ihre Bereitschaft, zugleich aber auch ihren Anspruch, Träger des Naturparks Harz zu werden. Das war durchaus ein visionärer Ansatz, denn den einen Naturpark Harz über die Grenzen der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinweg gab es nicht. In Trägerschaft der damaligen Bezirksregierung Braunschweig existierte einzig ein Naturpark im niedersächsischen Teil des Harzes. Um die Trägerschaft eines erst noch durch Landesverordnung zu gründenden Naturparks Harz in Sachsen-Anhalt hatte sich währenddessen eine Vielzahl von Vereinen beworben. Der Regionalverband Harz sah sich deshalb mit der Frage konfrontiert, wie der Wettkampf um die Trägerschaft zu seinen Gunsten zu entscheiden sei, ohne das Ansehen der Mitbewerber zu beschädigen? Dem Naturparkausschuss gelang es, Vorstand und Geschäftsführung von einer simplen Idee zu überzeugen: Man möge die Ausweisung von Naturparken im Harz in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht nur fordern und deren Trägerschaft beanspruchen, sondern unverzüglich mit der Naturparkarbeit im gesamten Harz beginnen. Das allein würde einen berechtigten Anspruch auf die Trägerschaft begründen. Dazu war es schnellstmöglich erforderlich, verbreitete Ängste vor der Verordnung neuer Naturparke abzubauen und über die Ländergrenzen hinweg ein Gemeinschaftsgefühl zu erzeugen. Ein Naturparkwettbewerb schien dazu das geeignete Mittel. Da jedoch die Grenzen der künftigen Naturparke nicht feststanden, waren Bewerbungen aus dem Gesamtgebiet aller Landkreise der Harzregion möglich. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Es macht auch weiterhin Sinn, den Naturparkgedanken nicht nur im Harz selbst, sondern auch in den angrenzenden Gebieten von den Bodensteiner Klippen oder dem Großen Bruch im Norden bis zum Süßen See oder den Bleicheröder Bergen im Süden zu fördern.
Bewusst wurde der Harzer Naturparkpreis in den ersten Jahren zu innerörtliche Themen ausgelobt. Dadurch fühlten sich mehr Menschen bzw. Vereine und Initiativen angesprochen. Gleichzeitig ließen sich so am leichtesten Ängste abbauen, denn sollten die Ortslagen selbst Teile der Naturparke werden, konnte deren Ausweisung durch die Bundesländer nicht mit der Verordnung neuer Verbote einhergehen. Naturschutz innerhalb des Naturparks Harz garantieren bis heute die Verordnungen über Landschafts- und Naturschutzgebiete, das Gesetz über den Nationalpark Harz in Sachsen-Anhalt bzw. Regelungen zum Schutz von Gebieten des Europäischen Netzwerkes NATURA 2000.
Der erste Naturparkpreis war vom Regionalverband Harz 1999 zum Thema „Naturparkgerechte Ortseingangsgestaltung“ ausgelobt worden. Zur Begründung hieß es: „Ortseingänge stellen die Visitenkarte der Gemeinde dar. Sie vermitteln dem Besucher einen ersten Eindruck, der prägend für sein Gesamtbild ist. Ein positiv gestalteter Ortseingang wirkt einladend. Zudem bilden die Ortseingänge als Übergangszone zwischen dem bebauten Bereich und der freien Landschaft eine wichtige Nahtstelle unterschiedlich genutzter Räume, die für das Erscheinungsbild eines Naturparks von großer Bedeutung ist.“ Erste Preisträgerin des Harzer Naturparkpreises war die damals noch eigenständige Gemeinde Sülzhayn im Landkreis Nordhausen.
Im Jahr 2012 wurde die Richtlinie Naturparkpreis novelliert. Statt einer Kunstgussplakette besteht der Preis seither aus einer Urkunde und einem Sachpreis im Wert von bis zu 2.500,00 Euro. K. G.
Richtlinie Harzer Naturparkpreis
- Beschluss des Präsidiums vom 16.03.2023 -
Getragen von dem Willen, den Naturparkgedanken zu fördern und damit bestimmte Leistungen um die Erhaltung von Natur und Landschaft sowie in der Dorf- und Stadtentwicklung als beispielhaft und nachahmenswert herauszustellen, stiftet der Regionalverbandes Harz e.V. den
Harzer Naturparkpreis
- Der Harzer Naturparkpreis wird nicht ausgeschrieben. Eine Bewerbung um eine Preisverleihung ist ebenso ausgeschlossen. Eine Verpflichtung oder ein Rechtsanspruch zur Vergabe des Preises besteht nicht. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 2.500,00 Euro. Er ist unteilbar und wird durch den Regionalverbandes Harz e.V. jährlich anlässlich seines Jahresempfangs verliehen.
- Preisträger des Harzer Naturparkpreises können natürliche oder juristische Personen sein. Die Preisverleihung erfolgt für vorbildliche Leistungen zur Entwicklung des Naturparks Harz oder des Naturpark-Gedankens. Durch den Preis gewürdigt werden kann eine Einzel- oder eine Gesamtleistung, die im Gebiet der Mitgliedslandkreise des Regionalverbandes Harz e.V. oder in den Gebieten der Städte Aschersleben und Seeland (Salzlandkreis) bzw. der Gemeinde Kalefeld (Landkreis Northeim) erbracht wurde.
- Der Naturparkausschuss des RVH bestimmt jährlich ein Thema.
- Zur Bestimmung der Preisträgerin/des Preisträgers wird eine Jury gebildet, die aus den Mitgliedern des Naturpark-Ausschusses des Regionalverbandes Harz e.V. und ggf. hinzuzuziehenden stimmrechtslosen Experten besteht. Die Verhandlungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Einladung erfolgt durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Naturpark-Ausschusses, die/der auch den Vorsitz in der Jury führt. Die Entscheidung der Jury bedarf der Bestätigung durch das Präsidium des Regionalverbandes Harz e.V.
- Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Preises sind die Mitglieder der Jury, im Übrigen jedermann. Die Vorschläge müssen der Geschäftsstelle schriftlich vorliegen; sie sollten ausführlich – unter Beifügung des für die Beurteilung erforderlichen Materials – begründet sein. Der Geschäftsstelle obliegt es, ggf. ergänzende Informationen einzuholen. Aus den Vorschlägen wählt die Jury die Preisträgerin/den Preisträger aus. Für die Preisverleihung muss die Mehrheit ihrer Mitglieder stimmen.
- Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch das Präsidium in Kraft.
Quedlinburg, den 16. März 2023 Der Vorstand
Naturparkpreis
Seit 1999 verleiht der Regionalverband Harz jährlich den Harzer Naturparkpreis. War es anfangs eine Kunstgussplakette, die im öffentlichen Raum angebracht werden konnte, besteht die Auszeichnung nunmehr aus einer Urkunde und einem Sachpreis im Wert von bis zu 500 Euro.
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